Allgemeine Geschäftsbedingungen




Begriffe:



Ferienhaus, auch Eigentum genannt: Das Objekt, wie im Mietvertrag der Villa erwähnt.

Eigentümer: (auch Vermieter) Die Person, Einzelperson oder Firma, die den Eigentümer vertritt, der das im Buchungsformular genannte Objekt zur Verfügung stellt.

Mieter: Die im Buchungsformular genannte Person, die die Buchung vornimmt, sowie die Bewohner der Unterkunft.

Buchung: Eine Reservierung des Objekts, bei der der Eigentümer das Objekt für die Nutzung durch den Mieter gemäß den Bestimmungen und Bedingungen in diesem Mietvertrag reserviert.

Anzahlung: Der Betrag, den der Mieter an den Eigentümer für die Reservierung des Objekts bezahlt.

Kaution: Ein vom Mieter an den Eigentümer gezahlter Betrag, der als Versicherung für Schäden und unvorhersehbare Kosten dient.

Anwendungsbereich:

Diese allgemeinen Geschäftssbedingungen gelten für alle Reservierungsverträge zwischen dem Mieter und dem Eigentümer.


1. Buchung:



1.1. Eine Buchung kommt zustande, wenn ein Mieter den Eigentümer des Ferienhauses kontaktiert, der Eigentümer und der Mieter vereinbaren, das Ferienhaus für einen Zeitraum zu einem Preis (die „Miete“) zu mieten, und der Mieter eine Anzahlung leistet. Eine Buchungsbestätigung erhält der Mieter, sobald die Anzahlung beim Eigentümer eingegangen ist.

1.2. Zu dem Zeitpunkt, zu dem der Mieter eine Buchung über das Internet, schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder persönlich beim Eigentümer vornimmt, gilt ein Vertrag als geschlossen, so dass diese allgemeinen Buchungsbedingungen gelten.

1.3. Wenn eine Buchung vom Eigentümer schriftlich bestätigt wurde, schuldet der Mieter, vorbehaltlich der Stornierungsbestimmungen dieses Vertrages, für den Restbetrag der Miete zusammen mit den in den zusätzlichen Bedingungen festgelegten zusätzlichen Kosten oder Gebühren.


2. Zahlung des Mietbetrages:



Der Mieter muss, um eine Buchung zu bestätigen, eine Anzahlung an den Eigentümer leisten.

2.1. Die Anzahlung, 50 % des gesamten Mietbetrages ist am Tag der Buchung zu zahlen. Die Anzahlung muss drei Arbeitstage nach der Buchung im Besitz des Eigentümers sein. Erst dann ist die Buchung endgültig.

2.2. Der Restbetrag des Mietbetrages, die Kaution und die Reinigungsgebühr oder andere Extras, zu denen sich der Mieter verpflichtet hat, sind 30 Tage vor der Anreise zu zahlen. Der Betrag muss 30 Tage vor der Anreise auf dem Bankkonto des Vermieters eingegangen sein.

2.3. Erfolgt die Buchung innerhalb von weniger als 30 Tagen vor der Anreise, sind die Kaution, der Mietbetrag und die Reinigungsgebühr oder andere Extra(s), die der Mieter vertraglich vereinbart hat, bei der Buchung in voller Höhe zu zahlen.

2.4. Alle Preise sind in Euro pro Woche oder pro Tag angegeben.


3. Kaution:



3.1. Die Kaution beträgt 700 EUR für eine Mietdauer von maximal zwei Wochen.

3.2. Für einen längeren Zeitraum beläuft sich die Kaution auf einen anderen Betrag, den der Eigentümer festlegt und dem Mieter schriftlich mitteilt.

3.3. Die Kaution wird innerhalb von einem Monat nach Abreise des Mieters und nach Abzug der zusätzlichen Kosten zurückerstattet, wobei sich der Eigentümer das Recht vorbehält, vom Mieter auf jede mögliche Art und Weise Schäden zu fordern, die der Mieter während seines Aufenthalts am Ferienhaus, am Hausrat oder am Garten verursacht hat.


4. Änderungen und Stornierungen:



4.1. Jede Stornierung oder Änderung muss in schriftlicher Form erfolgen.

4.2. Der Eigentümer kann es ablehnen, eine Buchung zu ändern, sobald sie schriftlich bestätigt wurde, und jede Änderung oder Übertragung der Anzahlung auf eine andere Buchung liegt im alleinigen Ermessen des Eigentümers.

4.3. Der Eigentümer kann eine Buchung mittels schriftlicher Mitteilung stornieren, wenn der Mieter eine unter diesem Vertrag fällige Zahlung nicht zum Fälligkeitszeitpunkt leistet.

4.4. Wenn der Mieter diesen Vertrag mehr als 30 Tage vor Beginn der Mietperiode storniert, verfällt die bei der Buchung überwiesene Anzahlung zu 50 %. Der Restbetrag der Miete wird nicht fällig.

4.5. Wenn der Mieter diesen Vertrag weniger als 30 Tage vor Beginn der Mietperiode storniert, bleibt der Mietpreis vom Mieter zu zahlen.

4.6. Wenn der Eigentümer diesen Vertrag zu irgendeinem Zeitpunkt vor Beginn der Mietperiode kündigt, erstattet der Eigentümer dem Mieter alle vor der Kündigung gezahlten Beträge.

4.7. Im Falle von nachgewiesener „höherer Gewalt“ oder im Falle eines behördlichen Reiseverbots für den Mieter aufgrund von Covid-Vorschriften ist die Stornierung kostenlos und der Eigentümer wird dem Mieter den gesamten im Voraus bezahlten Mietbetrag zurückerstatten und der Restbetrag ist vom Mieter nicht mehr zu zahlen.

4.8. Im Falle des Nichterscheinens des Mieters bleibt der gesamte Mietbetrag als Stornierungsgebühr vom Mieter zu zahlen.

4.9. Für den Fall, dass der Mieter die Unterkunft freiwillig, aus irgendeinem Grund oder Umstand vor dem Ende der Mietperiode verlässt, ist der Eigentümer von jeglicher Art der Rückerstattung befreit.

4.10. Dem Mieter wird dringend empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung für seine Buchung und seinen Aufenthalt abzuschließen.


5. Schadenersatz und Kaution:



5.1. Der Mieter haftet gegenüber dem Eigentümer für alle Brüche, Beschädigungen und Zerstörungen an jeglichem Eigentum, direkte und indirekte Kosten, anfallende Bußgelder, Gebühren von Dritten und Schäden, die während der Mietperiode am Ferienhaus (einschließlich jeglichem Inhalt) verursacht werden. Der Mieter verpflichtet sich, den Eigentümer von allen Verlusten oder Schäden freizustellen, die dem Eigentümer als Folge der Verletzung der Pflichten des Mieters entstehen, und dem Eigentümer auf Verlangen unverzüglich alle Kosten zu erstatten.

5.2. Im Falle von Schäden und / oder Verlusten in der Unterkunft, die durch das Verschulden oder die Fahrlässigkeit des Mieters (einschließlich der in der Buchung genannten Person und anderer Bewohner der Unterkunft) entstanden sind, wird der Gesamtbetrag des Schadens von der Kaution abgezogen. Wenn die in der Unterkunft erlittenen Schäden und / oder Verluste oder die vom Eigentümer erlittenen Schäden größer sind als der als Kaution gezahlte Betrag, muss der Mieter den Rest direkt an den Eigentümer zahlen.

5.3. Brüche, Verluste und / oder Schäden in der Unterkunft müssen innerhalb einer Frist von höchstens 48 Stunden dem Eigentümer gemeldet werden und der Schaden muss vergütet werden.

5.4. Wenn bei dem Eigentümer eine Kaution hinterlegt wurde, schränkt dies die Haftung des Mieters gemäß Absatz 5.1., 5.2. und 5.3. nicht ein.


6. Belegung des Ferienhauses:



6.1. Es ist dem Mieter nicht gestattet, das Ferienhaus mit mehr Personen zu belegen, als vom Eigentümer in der Buchungsbestätigung oder in der Anzeige auf der Website angegeben ist.
Die Belegung mit einer höheren Personenzahl kann zur Beendigung des Mietvertrages und zum Verlust der Anzahlung führen. In diesem Fall werden die geleisteten Zahlungen nicht zurückerstattet und der Mieter muss den vollen Betrag der Miete zahlen. Wenn der Mieter beabsichtigt, mehr Personen in der gemieteten Unterkunft unterzubringen als erlaubt, muss er dies vor Beginn der Mietperiode schriftlich beim Eigentümer beantragen. Der Eigentümer kann dies verweigern oder die Zahlung eines Aufpreises verlangen.

6.2. Das Rauchen im Ferienhaus darf vom Mieter nicht gestattet werden. Innerhalb des Grundstücks kann das Rauchen gestattet werden, sofern der Mieter dafür sorgt, dass der dazugehörige Müll am Ende der Mietperiode entfernt wird.

6.3. Der Eigentümer oder sein Vertreter kann das Grundstück und das Ferienhaus jederzeit betreten, um das Grundstück und das Ferienhaus zu inspizieren, vorausgesetzt, der Eigentümer benachrichtigt den Mieter mindestens zwei Stunden im Voraus. Eine solche Ankündigung muss telefonisch oder schriftlich erfolgen.

6.4. Das Ferienhaus steht ab 16:00 Uhr am Anreisetag zur Verfügung und muss am Abreisetag bis 10:00 Uhr geräumt sein. Die An- und Abreisezeiten können nach schriftlicher Vereinbarung zwischen dem Eigentümer und dem Mieter geändert werden. Falls der Mieter das Objekt nicht bis zur Abreisezeit von 10.00 Uhr verlässt, hat der Eigentümer das Recht, dem Mieter Schadenersatz zu fordern. Dies kann mindestens den Verlust der Kaution bedeuten.

6.5. Der Eigentümer muss 48 Stunden im Voraus über die gewünschte Anreisezeit des Mieters informiert werden, damit der Eigentümer Vorkehrungen bezüglich der Schlüssel für das Ferienhaus treffen kann.

6.6. Eine Untervermietung ist nicht gestattet.

6.7. Sollten Familienmitglieder oder Mitglieder der Reisegruppe des Mieters während des Aufenthaltes an Covid-19 erkranken, soll der Mieter dies sofort dem Eigentümer melden.

6.8. Der Müll ist in den nächstgelegenen Müllcontainer zu entsorgen.

6.9. Der Mieter verpflichtet sich, die Unterkunft nach den geltenden allgemeinen Ordnungsvorschriften zu nutzen.

6.10. Der Eigentümer oder sein Vertreter hat das Recht, eine Endkontrolle durchzuführen. Bei der Abreise hat der Mieter die Unterkunft in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu verlassen. Die Gegenstände innerhalb und außerhalb der Unterkunft, wie z.B. Möbel usw., dürfen nicht von ihrem ursprünglichen Standort entfernt werden. Sollte dies der Fall sein, hat der Eigentümer das Recht, den Betrag von 60 EUR für die Kosten, die zur Behebung der Lage gemacht werden müssen, abzuziehen. Das Hinterlassen von Müll in der Unterkunft führt ebenfalls zu Kosten in Höhe von 60 EUR, die von der Kaution abgezogen werden.


7. Zusätzliche Einrichtungen, die im Ferienhaus zur Verfügung stehen:



7.1. Wenn zusätzliche Einrichtungen, die vom Eigentümer zur Verfügung gestellt werden, vom Mieter oder den Gästen des Mieters genutzt werden, nutzt der Mieter diese zusätzlichen Einrichtungen auf sein eigenes Risiko.

7.2. Der Eigentümer hat nach bestem Wissen und Gewissen eine genaue Beschreibung des Ferienhauses und seines Zustandes gegeben. Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass es als „ungesehen" gebucht gilt. Das Ferienhaus wird vor dem Einzug des Mieters gereinigt worden sein. Alle Elektro-, Sanitär- und Haushaltsgeräte müssen in einem funktionierenden Zustand sein. Das Nichtfunktionieren bestimmter Zusatzeinrichtungen, wie z.B. des Fernsehers oder des Internets und WLAN, ist kein Grund für eine Rückerstattung. Der Eigentümer wird sich bemühen, diese Objekte zu reparieren, kann aber nicht garantieren, dass sie während des Aufenthalts des Mieters repariert werden. Wenn der Mieter ankommt und feststellt, dass das Ferienhaus nicht nach den üblichen Standards gereinigt wurde, muss der Eigentümer sofort benachrichtigt werden. Der Eigentümer wird sein Bestes tun, um Handwerker zu beauftragen, die sich um die Probleme kümmern, aber es kann sein, dass er an Feiertagen und Wochenenden nicht alles beheben kann. Unter keinen Umständen wird ein Teil des Mietpreises wegen des Zustandes des Ferienhauses zurückerstattet oder zurückgegeben. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, den Eigentümer von jeglicher Haftung für den Zustand der Villa freizustellen.


8. Datenschutz-GDPR (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016):



8.1. Die vom Eigentümer gesammelten Informationen über den Mieter werden vom Eigentümer verwendet, um die Buchung und die Vermietung der Immobilie zu verwalten. Der Mieter ermächtigt den Eigentümer, solche Informationen mit Dritten auszutauschen, einschließlich (ohne Einschränkung) seiner Vertreter, die zur Verwaltung des Ferienhauses eingesetzt werden, Kredit- und Inkassobüros und Anwälte. Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass im Falle eines Zahlungsverzugs des Mieters im Rahmen dieses Vertrages, dieser Verzug bei einem Kredit- und/oder Inkassobüro registriert werden kann. Alle Informationen, die einer Kredit- und/oder Inkassofirma zur Verfügung gestellt werden, können von dieser Agentur anderen Nutzern der Dienstleistungen dieser Agentur zugänglich gemacht werden.

8.2. Gemäß den spanischen Mietvorschriften muss der Mieter dem Eigentümer eine Kopie seines Personalausweises und des Reisepasses seiner Gäste vorlegen.


9.Verwendung von Sicherheitskameras:



9.1. Der Mieter hat Verständnis dafür und akzeptiert, dass das Ferienhaus mit Sicherheitskameras von außen geschützt ist. Diese Kameras werden verwendet, um das Ferienhaus vor möglichen Einbrüchen und Diebstahl zu schützen. Es gibt KEINE Kameras innerhalb des Hauses. Dem Mieter ist es nicht gestattet, die Kameras außer Betrieb zu stellen oder in irgendeiner Weise die Sichtlinie der Kameras einzuschränken.


10. Persönliches Eigentum:



10.1. Der Mieter ist sich dessen bewusst, dass persönlicher Besitz des Mieters nicht durch den Eigentümer versichert ist und der Eigentümer nicht für verlorene, gestohlene oder fehlende Objekte des Mieters oder nach dem Auschecken zurückgelassenen Besitz des Mieters verantwortlich ist.


11. Schlüssel:



11.1. Der Eigentümer oder sein Vertreter stellt dem Mieter einen einzigen Hausschlüssel (5 Schlüssel) zur Verfügung. Bei Nichtrückgabe oder Verlust der Schlüssel werden 100 EUR als Wiederbeschaffungskosten fällig.


12. Grillen:



12.1. Die Benutzung des Grills durch den Mieter erfolgt auf eigene Gefahr. Der Eigentümer haftet nicht für Unfälle, die durch die Benutzung des Grills verursacht werden.

12.2. Der Grill wird vor der Abreise von Holzkohlenresten oder Lebensmitteln geleert und der Grill wird gereinigt. Sollte dies nicht geschehen, wird eine zusätzliche Reinigungsgebühr von 75 EUR erhoben.


13. Handtücher:



13.1. Handtücher werden bei der Anreise zur Verfügung gestellt. Dies bedeutet ein großes und ein kleines Handtuch pro Person.

13.2. Die Handtücher dürfen nur in den Räumlichkeiten des Ferienhauses benutzt werden. Sie dürfen nicht an den Strand oder außerhalb des Ferienhausgeländes mitgenommen werden.

13.3. Bei Verlust der Handtücher wird eine Gebühr von 5 EUR für das kleine Handtuch und eine Gebühr von 10 EUR für das große Handtuch erhoben.


14. Keine Partys:



14.1. Das Ferienhaus ist kein Partyhaus. Der Mieter muss 21 Jahre alt sein, um diese Ferienunterkunft zu buchen. Besondere Anlässe wie Partys jeglicher Art, Hochzeiten, Empfänge, Familientreffen oder Aufstockung der Bewohner (nicht auf dem Registrierungsformular eingetragene Gäste) sind zu keiner Zeit erlaubt. Erwachsene können das Haus nicht im Namen von minderjährigen Gästen mieten, keine Ausnahme.

15. Haustiere sind nicht erlaubt:

15.1. Falls Sie ein oder mehrere Haustiere mitbringen, wird dieser Mietvertrag sofort ungültig, gekündigt und die Kaution bleibt einbehalten. Außerdem werden eine Tiefenreinigungsgebühr und eine zusätzliche Gebühr für die Reinigung des Pools erhoben.


16. Pool:



16.1. Die Poolpflege erfolgt ein- bis zweimal pro Woche. Die Pflegezeiten sind von 07:00 bis 10:00 Uhr oder von 19:00 bis 21:00 Uhr. Diese Zeiten können aber variieren.

16.2. Falls der Pool verschmutzt ist oder der Mieter irgendwelche Probleme feststellt, muss er sofort den Eigentümer kontaktieren.

16.3. Jegliche Art von Manipulation des Pools durch den Mieter, der Beleuchtung im Pool oder der Funktion der Pumpen, kann Strafgebühren und Kosten für den Mieter nach sich ziehen.

16.4. Es ist Pflicht, vor dem Betreten des Pools zu duschen, um jegliche Art von Creme oder Öl zu entfernen. Pools können durch den Überschuss dieser Art von Produkten grün werden und für bis zu drei Tage unbrauchbar werden. Dies liegt in der Verantwortung des Mieters.

16.5. Die Gäste sind jederzeit verpflichtet, dem vom Eigentümer beauftragten Personen den Zugang des Ferienhauses zu gestatten, damit diese die Pflege des Pools und des Gartens durchführen, eventuelle Störungen beheben, oder Reparaturen nach eigenem Ermessen vornehmen können. Derartige Vorgänge werden dem Mieter vom Eigentümer immer vor dem Beginn des Vorgangs mitgeteilt.


17. WLAN:



17.1. Das WLAN ist für die normale Datennutzung vorgesehen. Jedes übermäßige Herunterladen führt dazu, dass der Router ausfällt. In diesem Fall werden die Ersatzkosten 50 EUR betragen.

17.2. Der WLAN-Service ist eine externe Dienstleistung, so dass der Eigentümer nicht für einen Störfall, Ausfall oder technisches Versagen der Verbindung verantwortlich ist.

17.3. Der WLAN-Router befindet sich in einem geschlossenen und verschlossenen Behälter, um Manipulationen zu verhindern. Der Mieter wird nicht versuchen, diesen Behälter zu öffnen, zu beschädigen oder anderweitig zu manipulieren. Kosten für Schäden an diesem Behälter oder am Router bzw. dessen Aufstellung werden von der Kaution abgezogen.


18. Höchstbelegung:



18.1. Die Höchstbelegung beläuft sich auf acht Personen, einschließlich Kinder, oder neun, sofern mindestens einer der Gäste unter ein Jahr alt ist. Es sind nur Betten für acht Personen vorgesehen.

18.2. Bei einer Überschreitung der Höchstbelegung ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Eigentümers wird der Mietvertrag mit sofortiger Wirkung gekündigt und die Kaution einbehalten.


19.Gefahrenübernahme-Kindersicherung:



19.1. Es ist kein Bademeister im Einsatz. Dementsprechend benutzen die Personen den Pool auf eigene Gefahr und der Eigentümer übernimmt keine Verantwortung für Unfälle oder Verletzungen. Niemand sollte alleine schwimmen.

19.2. Der Mieter haftet dem Eigentümer für alle Körperverletzungen und/oder Sachschäden, die auf dem Grundstück durch fahrlässige Handlungen oder Unterlassungen des Mieters entstehen. Siehe Haftungsausschluss unten.

19.3. Der Mieter ist sich dessen bewusst, dass keine besonderen Anstrengungen unternommen wurden, um diese Villa „kindersicher" zu machen, und akzeptiert das Risiko oder Schaden für alle Kinder, die auf dem Grundstück zugelassen werden. Diese Risiken sind nicht beschränkt auf, aber umfassen den Zugang zum Pool, die angrenzende Straße, Reinigungsmittel im Haus und Pflanzen im Haus, im Garten und auf der Straße, die giftig sein könnten, wenn sie eingenommen werden.


20. Haftungsausschluss:



20.1. Der Mieter erkennt an, dass der Eigentümer nicht für Personenschäden haftet, die durch Ausrutschen auf nassem Pflaster oder Oberflächen verursacht werden, und dass der Mieter selbst dafür verantwortlich ist, Vorsicht walten zu lassen, wenn Oberflächen aufgrund des Wetters oder der Verwendung von Schläuchen zum Abwaschen von Bereichen nass oder rutschig sind, und weiter, dass der Eigentümer nicht für Personenschäden oder Verluste oder Schäden des Mieters verantwortlich ist, die direkt oder indirekt durch Verschmutzung, schlechte Wetterbedingungen, Naturereignisse, Heizungsausfall, Unfälle im Zusammenhang mit Feuer, Heizungen, Öfen, das Versäumnis des Mieters, angemessene Vorsichtsmaßnahmen um nasse Bereiche herum zu treffen, oder andere unvorhersehbare Umstände verursacht werden.

20.2. Unter keinen Umständen werden der Mieter oder seine Gäste den Eigentümer des Ferienhauses für Schäden oder Ansprüche jeglicher Art, die aus dem Aufenthalt des Mieters resultieren, verantwortlich machen, außer bei vorsätzlichen Beschädigungen.

20.3. Unfälle und Diebstähle: Mit der Buchung übernimmt der Mieter die volle Verantwortung für alles, was mit seiner persönlichen Sicherheit und der seines Besitzes zusammenhängt. Weder der Eigentümer noch die Vertreter des Eigentümers sind für Schäden, Verletzungen, Krankheiten, Tod, Sachschäden oder Diebstahl verantwortlich, die der Mieter oder seine Begleiter während ihres Aufenthalts erleiden könnten.


21. Wohnmietverhältnisse:



21.1. Der Eigentümer und der Mieter vereinbaren, dass es sich um einen Kurzzeitmietvertrag handelt und dass die Dauer 120 Tage nicht überschreitet und dieser Vertrag nicht den Bestimmungen für Wohnraummietverhältnisse unterliegt.

21.2. Das Ferienhaus darf vom Mieter nicht zu geschäftlichen Zwecken genutzt werden.

21.3. Am Ende der Mietperiode verpflichtet sich der Mieter, die Schlüssel an den Eigentümer oder dessen Vertreter zurückzugeben.


22. Eintragung des Stromverbrauchs:



22.1. Der Stromverbrauch im Haus ist eine Nebenkostenabrechnung, die vom Mieter zu zahlen ist. Der Verbrauch wird durch einen Stromzähler in der Küche des Ferienhauses registriert. Der Zählerstand wird bei der Anreise und bei der Abreise des Mieters festgestellt. Dieser wird vom Eigentümer oder seinem Vertreter festgestellt. Dem Mieter wird empfohlen, bei seiner Anreise ein Foto des kWh-Stromzählers zu machen und dieses an den Eigentümer zu schicken. Bei der Abreise des Mieters registriert der Eigentümer oder sein Vertreter die kWh auf dem Stromzähler, der vom Mieter unterschrieben wird.

22.2. In der Spitzensaison ist eine Menge von 200 kWh / Woche Strom kostenlos enthalten.



23. Garten:



23.1. Der Mieter verpflichtet sich, die Unversehrtheit des Gartens und aller darinstehenden Pflanzen zu berücksichtigen. Unter keinen Umständen dürfen Pflanzen abgeschnitten, entfernt oder in irgendeiner Weise beschädigt werden.

23.2. Der Garten ist mit einer automatischen Bewässerungsanlage ausgestattet. Unter keinen Umständen wird der Mieter oder jemand aus seiner Gruppe diese Anlage in irgendeiner Weise stören, ändern oder manipulieren.


24. Gerichtsstand - Recht:



24.1. Sollte ein Streitfall zwischen dem Eigentümer und dem Mieter entstehen, der nicht durch eine Besprechung zwischen den Parteien gelöst werden kann, unterliegt die Angelegenheit der Gerichtsbarkeit der in Moraira geltenden spanischen Gesetze.

24.2. Wenn eine der beiden Parteien dieses Mietvertrages eine Klage oder ein Verfahren (einschließlich Versäumnis, Nichtzahlung usw.) einleitet, die aus diesem Mietvertrag hervorgehen oder mit ihm in Zusammenhang stehen, hat die obsiegende Partei das Recht, von der anderen Partei, zusätzlich zu allen anderen Entschädigungen, die gewährt werden können, die angemessenen Anwaltsgebühren, Kosten und Ausgaben zu erhalten, die der obsiegenden Partei in der Klage oder dem Verfahren entstanden sind.

24.3. In dem, was in diesem Vertrag nicht vorgesehen ist, gelten die Bedingungen des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Dekrets 92/2009 vom 3. Juli des „Consell de la Generalitat Valenciana“, das die Regulierung von Ferienwohnungen genehmigt im territorialen Bereich der Valencianischen Gemeinschaft und ergänzende Normen.